Was ist was...
Innerbetriebliche Qualifizierung
Weitere Informationen zu den aktuellen Angeboten, Termine und Anmeldung finden Sie hier.
Fortbildung
Auf Ihre Initiative als Mitarbeitender hin und aufbauend auf Ihre Ausbildung haben Sie sich eine individuelle Maßnahme gesucht, die für Ihren beruflichen Alltag förderlich ist. Sie informieren Ihren Dienstvorgesetzten/Ihre Dienstvorgesetzte über Ihr Interesse.
Sie können 5 Arbeitstage pro Jahr für eine solche Maßnahme freigestellt werden. Die Anzahl der Ihnen zustehenden Fortbildungstage pro Jahr richten sich nach Ihren wöchentlichen Arbeitstagen. Ein eventuell nicht genutzter Anspruch aus dem Vorjahr kann angerechnet werden, so dass so maximal 10 Tage Dienstbefreiung pro Jahr möglich wären. Eine Kostenerstattung kann im Rahmen der Fort- und Weiterbildungsordnung des Bistum Limburg erfolgen. Bitte legen Sie Ihrem Antrag das Programm/die Ausschreibung Ihrer ausgewählten Maßnahme bei.
Beantragung - bitte mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme - mit dem folgenden Formular: Antrag auf Genehmigung einer Bildungsmaßnahme
Weiterbildung
Auf Ihre Initiative als Mitarbeitender hin haben Sie sich eine individuelle Maßnahme gesucht, die für Ihren beruflichen Alltag höchstens indirekt bereichernd sein könnte. Sie informieren Ihren Dienstvorgesetzten/Ihre Dienstvorgesetzte über Ihr Interesse.
Sie können 5 Arbeitstage pro Jahr für eine solche Maßnahme freigestellt werden. Die Anzahl der Ihnen zustehenden Weiterbildungstage pro Jahr richten sich auch hier nach Ihren wöchentlichen Arbeitstagen. Ein eventuell nicht genutzter Anspruch aus dem Vorjahr kann jeodch nicht übertragen / angerechnet werden. Es erfolgt keine Kostenerstattung durch das Bistum Limburg. Bitte legen Sie Ihrem Antrag das Programm/die Ausschreibung Ihrer ausgewählten Maßnahme bei.
Beantragung - bitte mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme -mit dem folgenden Formular: Antrag auf Genehmigung einer Bildungsmaßnahme
Abordnung
Auf die Initiative des Dienstgebers hin, werden Sie zur Teilnahme an einer Maßnahme aufgefordert. Der Dienstgeber sieht es als absolut notwendig für Ihre Arbeit an, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen, um den Anforderungen Ihrer Aufgabe gerecht werden zu können.
Nur Bereichsleitungen oder der Generalvikar können Abordnungen aussprechen. Es werden alle Kosten (Kursgebühren, Reisekosten, Verpflegung, etc.) durch den jeweils zuständigen Bereich getragen.
Beantragung bitte - 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme - mit den folgenden Formularen:
Bildungsurlaub
Der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub ergibt sich aus entsprechenden Gesetzen der Bundesländer. Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Bildungsmaßnahmen von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Dieser Anspruch kann auf 10 Tage im Kalenderjahr steigen, wenn der Anspruch des Vorjahres übertragen wird. Der Antrag hierfür ist formlos bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres bei uns einzureichen.
Alle Kosten des Bildungsurlaubs trägt der Arbeitnehmer.
Die Beantragung erfolgt formlos und sollte mindestens 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs erfolgen. Auf dem Antrag sollte sich die Unterschrift Ihrer Dienstvorgesetzten/Ihres Dienstvorgesetzten befinden, als Nachweis einer Abstimmung. Bitte legen Sie dem Antrag noch
- Ihre Anmeldung zur Maßnahme,
- die Anerkennung der Maßnahme als Bildungsurlaub (mit Anerkennungsnummer des Ministeriums!),
- das Programm bei.
Hier finden Sie eine Broschüre des Bundeslandes Hessen zum Thema Bildungsurlaub.
Exerzitien
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Bistums Limburg besteht die Möglichkeit, für die Teilnahme an Exerzitien freigestellt zu werden. Anträge erfolgen formfrei, jedoch schriftlich - bitte 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme. Bitte legen Sie Ihrem Antrag das Programm/die Ausschreibung Ihrer ausgewählten Maßnahme bei, sowie die Zustimmung Ihres Dienstvorgesetzten. Die aktuellen Ausführungsbestimmungen.
Supervision
Supervision ist die Begleitung und Unterstützung von Einzelnen, Teams und Gruppen, die ihre berufliche Praxis neu betrachten, reflektieren und weiterentwickeln wollen. Ziel ist, für den Arbeitsalltag alternative Handlungsansätze zu entwickeln und angestrebte Veränderungen zu ermöglichen. Nähere Informationen zu den Genehmigungsanlässen, den Umfängen, Kostenerstattungen bzw. –bezuschussungen, dem Antragsverfahren und der in der BistumsAG Supervision zur Auswahl und zur Verfügung stehenden Supervisor/innen finden Sie hier.
Coaching, Mediation
Im Coaching liefert der Coach nicht die Lösungen für aufgeworfene Fragestellungen, sondern fungiert vielmehr als neutraler Gesprächs- und Interaktionspartner, der seinem Coachee durch ein gezieltes Feedback den Prozess der (Weiter-)Entwicklung in eine (neue) Aufgabentätigkeit hinein eröffnet, erleichtert und ihn dabei begleitet.
Eine Ordnung, die Genehmigungsanlässe, Umfänge und Kostenerstattungen regelt, wird aktuell überarbeitet. Bitte sprechen Sie uns bei entsprechendem Bedarf an den Supervisionsbeauftragten des Bistums Limburg.
Personalentwicklungsmaßnahme
In Abstimmung mit Ihrem Dienstvorgesetzten nehmen Sie an einer Veranstaltung teil, die Sie im Programm der Personalentwicklung gefunden haben. Dienstrechtlich wird diese Maßnahme einer Abordnung gleichgestellt (in diesem Fall: volle Kostenübenahme aus dem Budget der Abeilung PF sowie Dienstfreistellung). Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung dieses Formular.
Was ist was?
Personalentwicklungsmaßnahme, Fortbildung, Weiterbildung, Abordnung, Bildungsurlaub, Exerzitien, Supervision, Coaching, Mediation, Innerbetriebliche Qualifizierung?
Im Bistum Limburg unterscheidet man verwaltungstechnisch Bildungsmaßnahmen in mehrere Kategorien. Für jede Kategorie der Bildungsmaßnahme sind Regelungen für Art und Umfang der Dienstbefreiung und der Kostenübernahme durch den Dienstgeber definiert worden.